Was ist die KassenSichV?
Nach den Neuerungen der GoBD kommen in 2020 wieder große Veränderungen auf Einzelhändler zu: Die Kassensicherungsverordnung oder kurz KassenSichV. Beschlossen wurde diese am 26. September 2017 vom Bundesfinanzministerium und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Ab dann müssen elektronische Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Im Wesentlichen hat die KassenSichV das Ziel, Kassensysteme vor Manipulation zu schützen und das Löschen von Buchungen zu verhindern, sodass keine Einnahmen unter den Tisch fallen können.
Welche Systeme unterliegen der KassenSichV?
Ausschließlich elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen unterliegen den Sicherheitsvorschriften der KassenSichV. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte gehören nicht dazu.

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